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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Zustandekommen und Inhalt des Vertrages

  1. Dem Kaufvertrag liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.
  2. Abbildungen und Angaben über den Vertragsgegenstand in beim Vertragsabschluß gültigen Katalogen, Prospekten und sonstigen
    Unterlagen sind annähernd maßgebend und keine zugesicherten Eigenschaften. Alle Mengen-, Maß-, Farb- und Leistungsangaben
    verstehen sich unter den handelsüblichen Toleranzen.
  3. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen
    zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rechte und Pflichten dieses Vertrages auf Dritte seiner Wahl zu übertragen.
 

II. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise verstehen sich in € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden zusätzlich berechnet.
  2. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
  3. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen
    ist ausgeschlossen.
  4. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verlangen.

 

III. Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die uns durch die Rücknahme entstandenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
  2. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nicht weiterveräußern, zur Sicherung übereignen oder verpfänden. Bei Zugriffen durch Dritte hat er uns unverzüglich unter Übersendung aller ihm verfügbaren Unterlagen zu unterrichten.

 

IV. Lieferzeiten, Lieferverzug, Unmöglichkeit

  1. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird uns die Vertragserfüllung aus vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei.
  2. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf Versandauftrag erteilt oder dem Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche sowie Umstände, die außerhalb unseres Willens liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen.
  3. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung sowie wegen Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, daß Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

V. Lieferung, Gefahrübergang

  1. Ein Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über.

 

VI. Annahmeverzug

  1. Nimmt der Auftraggeber den Vertragsgegenstand nicht termingerecht ab, so sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen und dem Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, unter den Voraussetzungen des §326 BGB vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung, können wir 20% des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgelts für bereits erbrachte Arbeitsleistungen und verbrauchtes Material als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

 

VII. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung, Nebenpflichten, Verjährung

  1. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nur auf neu hergestellte Sachen und nur auf Mängel, die die Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar, machen oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigen, und verjährt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 6 Monate nach Lieferung.
  2. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung, Nichtbeachtung unsere Aufstellbedingungen, natürliche Abnutzung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse usw. zurückgehen, sofern sie nicht durch uns verschuldet sind.
  3. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, so hat er nur offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung als genehmigt.
  4. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Lieferung, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, nach unserer Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Zur Vornahme der Nachbesserung, bzw. dem Ersatz, hat uns der Auftraggeber, die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Wir sind berechtigt, die Nachbesserung bzw. den Ersatz von einer, unter Berücksichtigung des Mangels, angemessenen Teilzahlung durch den Auftraggeber abhängig zu machen.
  5. Ist die Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen einschließlich Schadensersatzansprüchen (vertragliche und außervertragliche) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber und Schäden an aufgezeichneten Daten usw.) und aus der Durchführung der Nachbesserung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
  6. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift, unsere Vorschläge, Berechnungen Analysen usw. sollen dem Auftraggeber lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Für die Verletzung von Nebenpflichten, auch vor Vertragsabschluß (vertraglich und außervertraglich) sind wir bzw. unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Schadensersatz verpflichtet.

 

VIII. Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie für die Lieferungen ist der Sitz des Verkäufers.
  2. Gerichtsstand für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Verkäufers.
  3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

IX. Teilunwirksamkeit

  1. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

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Tel: 02852/968181

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